Klettern an öffentlichen oder privaten Gebäuden ist nicht unumstritten und in manchen Fällen auch verboten und strafbar. Gerade deshalb sind dies wohl für Jeden ein paar interessante Zeilen.
Die folgenden Absätze sollen eine - nach den uns verfügbaren Informationen - gute Übersicht über die Gesetzeslage zum Klettern an Gebäuden in Deutschland geben. Sie sollen dem Kletterer eine Idee geben, wann er sich strafbar macht, oder wann es sich lediglich um "pöbelnde Passanten" handelt.
Bitte beachtet, dass Builderung nicht überall und ohne weiteres erlaubt ist. Die Gesetzeslage zum Buildering in Deutschland ist nicht einheitlich geregelt und es gibt keine bundesweit gültigen Verbote.
Einige Städte und Kommunen verbieten das Klettern an Gebäuden grundsätzlich und haben auch schon entsprechende Gesetzte verabschiedet. Hierbei ist jedoch streng genommen der Terminus "Gebäude" klar zu definieren. So kommt es, dass selbst in Städten mit "Builderingverbot" an Brücken, Mauern, etc. dennoch zahlreiche Möglichketen bestehen zu buildern, ohne direkt mit den Gestzeshütern in Konflikt zu treten.
Allerdings wird das Buildering auch von vielen Städten toleriert. Hier müsst ihr lediglich Einschränkungen hinnehmen, die bei gesundem Menschenverstand auf der Hand liegen und euch bereits von Klettern her bekannt sein dürften. So soll zum Beispiel die Behinderung oder Gefährdung von unbeteiligten Personen ausgeschlossen sein. Werden zum Beispiel vom kletternden, bzw. sichernden Personen eventuell Bürgersteige versperrt, oder wegen mangelhafter Absicherung Passanten von einem stürzenden Kletterer beeinträchtigt, ist dies nicht mehr tollerierbar. Zusätzlich muss eine Beeinträchtigung des Straßenverkehrs ausgeschlossen werden. Wenn Autofahrer wegen waghalsiger oder riskanter Klettermanöver abgelenkt werden, so gilt das als zu große Beeinträchtigung und ist nicht mehr gesetzmäßig.
Eine zusätzliche Einschränkung kann sich darüber hinaus aus dem Aspekt des Denkmalschutzes ergeben. Dort sollte auf den Gebrauch von Chalk auf jeden Fall verzichtet werden.
Was den Dekmalschutz betrifft, ist die Rechtslage kompliziert. Grundsätzlich gilt, dass ihr das Klettern an diesbezüglichen Gebäuden lassen solltet, solange keine ausdrückliche Genehmigung der für den Denkmalschutz zuständigen Behörde vorliegt.
Sofern ihr an Privatgebäuden klettern wollt, fragt am besten den Eigentümer selbst. Wenn er sein Okay gibt, steht der Kletterei nichts mehr im Weg. Allerdings sollte zum Beispiel das Benutzen von Magnesia auch genauestes abgesprochen werden um Missverständnisse zu vermeiden.
Grundsätzlich ist bei allen Kletteraktivitäten darauf zu achten, keine Gebrauchsspuren zu hinterlassen. Sei es übermäßiger Gebrauch von Magnesia oder das Anbringen von Sicherungen, die Kletterer sollten den Ort genauso verlassen wie sie ihn vorgefunden haben. Das Klettern stellt zwar keinen unmittelbaren Gesetzesbruch dar, darf sich auf der anderen Seite aber nicht negativ auf die Fassade und Umgebung auswirken. Wird auf diesen Punkt nicht genug Wert gelegt, sind strafbare Aspekte wie zum Beispiel Vandalismus und mutwillige Zerstörung eine mögliche Zielscheibe für sorglose und unvorsichtige Kletterer. Schlimmer kommt es noch für andere Kletterer: treten einmal Schäden und Beschwerden auf, wird das Gebäudeklettern auch dort verboten wo es bis jetzt noch erlaubt ist.
Ganz Wichtig: Zwar stellt das Gebäudeklettern keinen direkten Gesetzesbruch dar, sollte man jedoch von Polizei oder Ordnungsamt angesprochen werden, ist die Devise immer freundlich und einsichtig zu bleiben!
Und denkt immer dran: Ihr seid nur Gast am Gebäude!